Neuer hessischer Abschiebeknast in Darmstadt ist ein weiteres Armutszeugnis für die Grünen
„Migration ist kein Verbrechen. Niemand darf allein deshalb in Haft genommen werden, weil er oder sie über keinen Aufenthaltstitel verfügt. Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam sind absolut unverhältnismäßige Maßnahmen. Hessen sollte in menschenwürdige Aufnahmestrukturen investieren statt noch mehr Geld in eine rücksichtslose Abschiebelogistik zu stecken“, erklärte Gabi Faulhaber, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag am 15.12.2017.
Anlässlich der Landtagsdebatte zum Gesetz über den Vollzug von Abschiebehaft betonte Faulhaber, dass auch der Versuch, nun ein Ultimo-Ratio-Prinzip in das Gesetz aufzunehmen, wonach Abschiebehaft als letztes Mittel zulässig sei, sei nichts weiter als Augenwischerei. „Das Gesetz regelt den Vollzug der Abschiebehaft, nicht ihre Anordnung. Der Zusatz mag das Gewissen von manchen Abgeordneten beruhigen. In der Praxis wird er aber ins Leere laufen. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Er ist nichts weiter als ein Einknicken vor rechten Stimmungsmachern.“
In der Justizvollzugsanstalt Darmstadt soll Hessens eigenes Abschiebegefängnis entstehen. Nach Informationen von Innenminister Peter Beuth (CDU) sollen dort bis zu 50 Personen inhaftiert werden. Dazu erklärte Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag bereits im September 2017:
„Abschiebehaft bedeutet: Die Betroffenen haben keine Straftat begangen, dennoch wird fundamental in ihre Freiheitsrechte eingegriffen. Einziger Grund für ihre Inhaftierung ist, dass der Staat die Ausreise zwangsweise durchsetzen will. Das Ganze widerspricht dem Grundsatz des Rechtsstaates, dem zufolge für eine Inhaftierung ein Verbrechen begangen und von einem Gericht verurteilt worden sein muss.“ Jetzt ein Abschiebegefängnis zu errichten, um dem vom Europäischen Gerichtshof geforderten Unterschied zu – und Trennung von – ‚normalen‘ Justizvollzugsanstalten zu entsprechen, widerspreche dem Geist dieses EuGH-Urteils, so Wilken.
„Migrantinnen und Migranten, die oftmals schon seit vielen Jahren in Deutschland leben und das Aufenthaltsrecht verloren oder nie eines besessen haben, gehören nicht in Haft. Denn ihr einziges ‚Verbrechen‘ ist, nicht dorthin zurück zu wollen, woher sie geflohen sind. Dass eine Landesregierung mit grüner Beteiligung nun den Bau eines Abschiebeknastes beschließt, ist ein weiteres Armutszeugnis für die Grünen.“